Stiftungen, Gönner und andere Spenden

Zustellung:
Im Januar bis März wird dir von der Organisation oder Stiftung, an die du gespendet hast, eine steuerliche Spendenbescheinigung zugesendet.

Dokument neu Anfordern:
Solltest du die Bescheinigung erneut benötigen, kannst du eine Kopie bei der Organisation, an die du gespendet hast, anfordern.

Wichtig über dieses Dokument:
Abzugsfähig sind freiwillige Zuwendungen in Form von Geld oder anderen Vermögenswerten an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die aufgrund öffentlicher oder ausschließlich gemeinnütziger Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, sowie freiwillige Leistungen an Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten.

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