Parteispenden
Zustellung:
Im Januar bis März sendet dir die Partei, an die du gespendet hast, eine steuerliche Spendenbescheinigung zu.
Dokument neu Anfordern:
Du kannst dieses Dokument bei der Partei, an die du gespendet hast, nochmals anfordern.
Wichtig über dieses Dokument:
Die Parteien müssen im Parteienregister eingetragen sein, im kantonalen Parlament vertreten oder bei den letzten kantonalen Wahlen mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht haben.
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