Belege/Rechnungen für Auslagen im Homeoffice (Büromöbel/Strom etc.)

Zustellung:
Hier musst du die Rechnungen der selbst bezahlten Kosten für dein Homeoffice auf die Seite legen. Wichtig ist, dass der Betrag höher als der pauschale Abzug von mindestens 2’000 CHF ist.

 

Dokument neu Anfordern:
Solltest du die Rechnung nicht mehr besitzen, kannst du sie meist an dem Ort wo du es gekauft hast erneut anfordern.

 

Wichtig über dieses Dokument:
Die Kosten müssen im Zusammenhang mit deiner Berufstätigkeit im Homeoffice stehen.

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