Belege für Kinderbetreuungskosten

Zustellung:
Hier musst du die Rechnungen der bezahlten Kinderbetreuungskosten auf die Seite legen. 

 

Dokument neu anfordern:
Falls du eine Rechnung nicht mehr hast, kannst du diese in der Regel bei deiner Kindertagesstätte oder deinem Babysitter erneut anfragen.

 

Wichtig über dieses Dokument:
Ohne entsprechende Belege kannst du die Kinderbetreuungskosten nicht von deinen Steuern absetzen.

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